Absenzen

Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, ist die Klassenlehrperson noch vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen.

 

Zeugniseintrag
In der Primarschule werden keine Absenzen ins Zeugnis eingetragen. Längere Abwesenheiten werden jedoch unter der Rubrik ?Bemerkungen? im Zeugnis begründet.

 

In der Orientierungsschule werden entschuldigte Absenzen in Halbtagen und unentschuldigte in Anzahl Lektionen eingetragen.

 

 

Dispenz

Schülerinnen und Schüler können nach der Volksschulverordnung auf begründetes Gesuch der Eltern vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden (NG 312.11 § 5). Die Schulleitung beurteilt die Gesuche nach folgenden Kriterien:

 

  • Die offizielle Schulzeit ist zu schützen. (Immer mehr Eltern stellen Gesuche, um ihre Ferien ausserhalb der Schulferien zu planen.)
  • Fehlende Schülerinnen und Schüler können Unruhe in den Unterricht bringen (Nacharbeiten, Lücken, Zuwarten mit Inhalten im Unterricht).
  • Die offiziellen unterrichtsfreien Tage sind reichlich bemessen, um Unternehmungen und Ferien zu planen.
  • Dispensen werden gewährt, wenn unumgängliche, einmalige und zwingende Gründe vorliegen, die den Kindern Nachteile bringen, wenn sie nicht dispensiert würden.

Die Gesuche gehen in jedem Fall frühzeitig und schriftlich an die Klassenlehrperson. Diese entscheidet Dispenzen bis zu einem Tag. Alle anderen Gesuche leitet sie weiter.


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