Reglement zur Benützung der Schulanlagen

Ganzes Schulareal

  • Die generelle Unterrichtszeit dauert von Montag bis Freitag von 07.00 ? 16.00 Uhr (Mittwoch von 07.00 ? 12.00 Uhr).
  • Auf dem Schulareal gilt für Schülerinnen und Schüler ein generelles Verbot von Suchtmitteln. Die Schule ahndet Verstösse während ihrer Obhutspflicht.
  • Im Unterricht gilt für alle Schülerinnen und Schüler ?Handy abgeschaltet".
  • Zu allen Einrichtungen auf dem Schulareal wird Sorge getragen.
  • Die Benützung der Rasenplätze erfolgt nach den Weisungen der Hauswarte (Hinweistafeln beachten: offen; gesperrt).
  • Nur ausserhalb der Unterrichtszeit dürfen asphaltierte und steinerne Wege und Plätze mit Fahrrädern, Rollerblades, Cityblitz und Kickboards befahren werden. Skateboards jedoch sind nicht erlaubt. Auf die Fussgänger ist Rücksicht zu nehmen. Die Fahrräder sind auf die eingezeichneten Veloparkplätze abzustellen.
  • Der grosse Pausenplatz (vor Schulhaus 2) darf ausserhalb der Unterrichtszeit als Parkplatz benutzt werden.
  • Ab 22.00 Uhr gilt die offizielle Nachtruhe. (ausgenommen bewilligte Anlässe)
  • Der Schulrat lehnt die Haftung für allfällige Diebstähle oder Beschädigung gegenüber Material von Dritten und Unfälle ab.

Schulhäuser

  • Für das Verhalten in Schulhäusern und Räumen ist den Anweisungen der Lehrpersonen und Hauswarte Folge zu leisten.
  • Die Schulzimmer werden von den Schülerinnen und Schülern nicht mit Schuhen betreten.

Turnhallen

  • Die Turnhallen dürfen nur gemäss Belegungsplan und unter Aufsicht einer verantwortlichen Person benützt werden (grundsätzlich bis 22.00 Uhr).
  • Schäden an Turnanlagen sind dem Tunhallenchef zu melden. Für mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher.
  • Turnhallenmaterial darf nur mit Bewilligung des Turnhallenchefs vom Schulareal entfernt werden.

Aufsichtspflicht

  • Alle Angestellten der Schule sowie die Mitglieder des Schulrates sind verpflichtet dieses Reglement anzuwenden und durchzusetzen.
  • Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern sollen in Absprache mit den Klassenlehrpersonen ausgesprochen werden.

 Pausen

  • Die Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler im Freien.
  • Das Pausenplatzareal (mit gelber Doppellinie markiert) darf während der Pausen nicht verlassen werden.

 Anlässe ausserhalb der Unterrichtszeit 

  • Schullokalitäten werden von der Schule vermietet.
  • Anlässe werden in Absprache mit dem Gemeinderat bewilligt.
  • Sie müssen die Bedingungen der Ruhetags- und Gastgewerbegesetzgebung und die Sicherheitsbestimmungen einhalten.
  • Das allgemeine Verbot von Suchtmitteln ist während bewilligten Festanlässen für Erwachsene aufgehoben.
  • Nach den Richtlinien des Gemeinderates dürfen die Anlässe bis 03.00 Uhr bewilligt werden (Immissionen bis 02.00 Uhr, Festende 03.00 Uhr). Die Fenster sind ab 22.00 Uhr zu schliessen.
  • Der Gemeindepräsident kann für bestimmte Anlässe die Nachtruhe ausnahmsweise ganz oder teilweise aufheben (z.B. Fasnacht, usw.).
  • Die Pausenplätze dürfen für diese Anlässe als Parkplätze benutzt werden.
  • Für die Einhaltung der oben erwähnten Bedingungen ist der Festverantwortliche verantwortlich.

 

Ennetbürgen, 24.08.2010                                                                            Der Schulrat

 


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