Schriftliche Erklärung über die Nutzung von Informatikmittel, Internet und dessen Diensten an der Schule Ennetbürgenfür Schülerin-nen und Schüler ab der 6. Primarklasse. (In Ausnahmefällen schon früher.)
Grundsatz
- Die Schule Ennetbürgen betrachtet Informatikmittel, Internet und E-Mail als wichtige Bestandteile eines modernen und zeitgemässen Unterrichts.
- Die Informatikmittel, das Internet und dessen Dienste (E-Mail, Foren usw.) stehen auf den Computern der Schule Ennetbürgen den Jugendlichen für schulische Zwecke zur Verfügung.
- Die Schülerin / der Schüler braucht in jedem Fall einen klaren Auftrag oder die Bewilligung einer Lehrperson, sich am Computer oder im Internet aufzuhalten.
- Das Internet dient in erster Linie der Informationsbeschaffung für schulische Zwecke.
Nutzung von Inhalten
- Als Grundlage regelt das Strafgesetzbuch Art. 173, 197 und 261 die Informationsbeschaffung und deren Verbreitung.
- Insbesondere ist es verboten, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte mit Informatikmitteln aufzurufen, abzuspeichern oder zu versenden.
- Das Erstellen sowie die Veröffentlichung oder das Versenden von personenbezogenen und betriebsinternen Daten jeglicher Art (Texte, Bilder, Ton, Video usw.) ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Betroffenen resp. des Erziehungs-berechtigten bzw. des Urhebers gestattet.
- Die Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes sind zwingend einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Daten Dritter versendet werden. Ebenso dürfen keine Links und Adressierungen dazu erstellt werden.
- Bei Speicherung, Versand oder Weiterverarbeitung fremder Inhalte ist das Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht und der Datenschutz zu beachten. Informationen aus dem Internet sind für die Schule möglichst mit der Quellenangabe zu verwenden.
- Jugendliche und ihre Eltern geben der Schulleitung die Einwilligung, Bilder, auf denen sie zu erkennen sind, für Schulinformationen (Homepage, us eysem Dorf) zu verwenden. Es werden nur ?positive? Fotos in Betracht gezogen. Der betreffenden Person darf aus einer Veröffentlichung kein Nachteil erwachsen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
- Veränderungen und Manipulationen an der Konfiguration und Installation des Netzwerkes sowie der Hard- und Software durch die Nutzer sind untersagt.
- Es ist auf einen sorgfältigen Umgang mit der gesamten Hard- und Software zu achten.
- Raubkopien von Software sind verboten.
Massnahmen
- Über die Massnahme eines Verstosses von Jugendlichen entscheidet die Klassenlehrperson oder allenfalls die Schulleitung.
- Die Schulleitung wird in jedem Falle über den Verstoss informiert.
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