IF - integrative Förderung

Inhalt

Im Jahr 2018 verabschiedete die Schulkommission ein überarbeitetes IF-Konzept, welches die beiden bestehenden Konzepte Kindergarten/Primarschule und ORS vereint und auf dem kantonalen Konzept Sonderpädagogik aufbaut. Die Grundsätze der integrativen Förderung an der Schule Ennetbürgen lauten:

  1. Die Schule bietet allen Schülerinnen und Schülern eine ihren Fähigkeiten und Begabungen entsprechende Bildung.

  2. Die schulische Integration ist möglichst für alle Kinder anzustreben. Es gilt: Integration vor Separation.

  3. Der Unterricht ist auf Heterogenität ausgerichtet. Er hat den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen.

  4. Jede pädagogische und sonderpädagogische Begleitung fördert die Entwicklung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler.

  5. In der Oberstufe wird der Berufswahl der Lernenden besondere Beachtung geschenkt. Sie werden diesbezüglich entsprechend enger betreut.

Um den Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, erhalten einerseits alle Klassen einen Pool an SHP-Lektionen, andererseits werden aber auch zusätzliche SHP-Stunden für einzelne Lernende oder Gruppen gesprochen. Die schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen arbeiten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen und unterstützen diese.

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